Das ab 01.01.2009 in Kraft getretene
Familienleistungsgesetz (FamLeistG) bringt für Pflegebedürftige und ihre Familien einige Verbesserungen mit sich. Für haushaltsnahe Dienstleistungen, wozu auch die Pflege von Familienangehörigen gehört, können nun bis zu einem Betrag von 20.000,- EUR 20% der Aufwendungen von der Steuerschuld abgezogen werden, also bis zu 4000,- EUR im Jahr.