- Einkaufen,
- Kochen,
- Reinigen der Wohnung,
- Spülen,
- Pflege der Wäsche und Kleidung.
Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe ist, dass
- keine vorrangigen Leistungsansprüche (z.B. bei der Krankenkasse) gegeben sind
- ein eigener Haushalt besteht
- keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und
- die Weiterführung des Haushalts geboten ist.
Die Leistung wird grundsätzlich nur vorübergehend erbracht, es sei denn, dass durch dauerhafte Fortführung die Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden werden kann.