Bei den von uns durchgeführten „anderen Verrichtungen“ handelt es sich um einkommens- und vermögensabhängige, die Leistungskomplexe der Pflegeversicherung ergänzende Leistungen, wie:
- Hilfe bei der Tages- und Wochenstrukturierung,
- Erarbeitung von Orientierungshilfen und Beaufsichtigung,
- Pflegeassistenz/ Handreichungen,
- Anregung und Hilfe bei sinnvollen Beschäftigungen, z. B. Zeitung vorlesen, Spiele spielen, Gespräche führen, Spazieren gehen,
- Hilfe für Beziehungen zu Umwelt, z. B. Angehörige besuchen, Kontakte knüpfen, ins Kino oder Theater fahren,
- Hilfen und Beratung zur Anpassung des Haushalts,
- Psychosoziale Hilfen im Rahmen der Sterbebegleitung,
- Vor- und Nachsorge bei Krankenhauseinweisung und stationärer Pflege,
- Hilfen bei Schriftverkehr,
- Haushaltskassen- und Taschengeldverwaltung,
- außerplanmäßige dringend gebotene Pflegeeinsätze/ Bereitschaftsdienst.
Mit Ausnahme des außerplanmäßigen Pflegeeinsatzes und der Vor- und Nachsorge bei Krankenhauseinweisung ist eine gesonderte Beantragung mit Erklärung/ Nachweis des Bedarfs gegenüber dem Sozialamt erforderlich.