Im Rahmen der 1995 eingeführten und zuletzt im Jahr 2008 mit Einführung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes reformierten gesetzlichen Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI) sind zur Zeit folgende ambulante pflegerische Leistungen durch uns möglich:
- Pflegesachleistungen/Kombileistungen,
- Verhinderungspflege,
- zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz,
- Individuelle häusliche Schulungen/ Pflegeberatung für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen,
- Pflegekurse für Angehörige, ehrenamtliche Pflegepersonen, interessierte Laien und Praktikanten (Basispflegekurse, Spezialpflegekurse und Kompaktpflegekurse),
- Überleitungspflege/ Pflegebedarfsermittlung, Beratung, individuelle Schulung der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Entlassung aus einer stationären Einrichtung in die häusliche Versorgung,
- Beratungseinsätze für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen.
