Sie haben auch die Möglichkeit, den Bezug von Pflegegeld (Pflegehilfe durch Angehörige bzw. ehrenamtliche Pflegeperson) mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen (Pflegehilfe durch Pflegedienst) zu kombinieren.
Das Pflegegeld vermindert sich dann anteilig (prozentual) um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Hier können Sie das verbleibende Pflegegeld bei Inanspruchnahme von Kombileistungen selbst berechnen.