Auf Anfrage führen unsere dafür geschulten Pflegefachkräfte Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI zwecks Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und Hilfestellung/ pflegefachlichen Unterstützung der Pflegeperson(en) in Ihrer Häuslichkeit durch:
- bei Pflegestufe I und II halbjährlich einmal,
- bei Pflegestufe III vierteljährlich einmal,
- bei festgestelltem erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung nach § 45a bei Bedarf bis zu 2 Mal im oben genannten von der Pflegestufe abhängigen Zeitraum sowie bei Pflegestufe 0 bei Bedarf halbjährlich.
Sie erhalten selbstverständlich eine Durchschrift der Dokumentation. Bitte denken Sie daran, die Beratung rechtzeitig anzufordern, da ansonsten das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen werden kann.