Beratung bei Pflegegeldbezug

Auf Anfrage führen unsere dafür geschulten Pflegefachkräfte Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI zwecks Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und Hilfestellung/ pflegefachlichen Unterstützung der Pflegeperson(en) in Ihrer Häuslichkeit durch:

  • bei Pflegestufe I und II halbjährlich einmal,
  • bei Pflegestufe III vierteljährlich einmal,
  • bei festgestelltem erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung nach § 45a bei Bedarf bis zu 2 Mal im oben genannten von der Pflegestufe abhängigen Zeitraum sowie bei Pflegestufe 0 bei Bedarf halbjährlich.
Die Ergebnisse und Erkenntnisse hinsichtlich möglicher Verbesserungen werden dokumentiert, mit Ihnen besprochen und mit Ihrer Einwilligung der Pflegekasse, dem privaten Versicherungsunternehmen und der ggf. zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle zugesandt.

Sie erhalten selbstverständlich eine Durchschrift der Dokumentation. Bitte denken Sie daran, die Beratung rechtzeitig anzufordern, da ansonsten das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen werden kann.

Bei Wiederholungsberatungen sorgen wir dafür, dass nach Möglichkeit die Ihnen schon bekannte Pflegefachkraft zu Ihnen kommt.

Diese Leistung ist für Sie nicht mit Kosten verbunden.

Aktuelles

kostenlose Beratung

Natürlich beraten wir Sie gern unverbindlich und kostenlos. Die Beratung ist individuell auf Ihre Situation bezogen. Auf Wunsch kommen wir

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Verlinkungen

Aktuelle Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) Aktueller Bußgeldkatalog (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) Robert-Koch-Institut (RKI) Epidemiologisches Bulletin (RKI) Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Sicherheitsberichte zu Covid19-Impfstoffen (PEI) Hamburger Hotline

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