Im Rahmen unserer über den bpa geschlossenen exklusiven Vereinbarungen gemäß § 45 SGB XI mit der Barmer GEK Krankenkasse, der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK), der KKH Allianz und der Techniker Krankenkasse (TK + ehemalige IKK direkt) bieten wir Individuelle Schulungen/ Beratungen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen unter Einbeziehung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel einer
- nachhaltigen Verbesserung der Qualität der Pflege und Betreuung im häuslichen Bereich sowie
- Minderung der körperlichen und seelischen Belastungen
an. Inhalte und Dauer der Schulungen richten sich nach dem individuellen Bedarf. Sie umfassen sowohl Wissensvermittlung, als auch praktische Demonstrationen und Übungen. Mögliche Inhalte sind unter anderem:
- Vermittlung und Einübung von Pflegetechniken einschließlich
- Umgang mit Hilfsmitteln,
- wohnumfeldverbessernden Maßnahmen,
- Bewältigungsstrategien in belastenden Situationen und
- gesundheitsförderndem Verhalten (z.B. rückenschonendes Arbeiten).
In der Regel dauert die Schulung 1 bis 10 Stunden, je nach Rahmenvertrag verteilt auf 1 bis 4 Termine. Wiederholungsschulungen sind grundsätzlich möglich. Die Inanspruchnahme ist auf Anfrage bei den regionalen Geschäftsstellen bei einigen der oben genannten Krankenkassen auch für Pflegepersonen möglich, die nicht Mitglied sind.
Die Schulungen müssen bei der jeweiligen Krankenkasse kurzfristig beantragt und durchgeführt werden (in der Regel innerhalb von einer Woche bis 10 Tagen nach Bedarfsanmeldung).
Erforderliche Schulungsmaterialien werden von uns zur Verfügung gestellt. Für die teilnehmenden Pflegepersonen (den Pflegebedürftigen) sind diese Schulungen nicht mit Kosten verbunden, die Abrechnung der Leistungen erfolgt durch uns direkt mit der jeweiligen Krankenkasse.