Im Rahmen der 1995 eingeführten und seitdem u.a. 2008 durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz und zuletzt durch die in den Jahren 2015 bis 2017 eingeführten Pflegestärkungsgesetze reformierten gesetzlichen Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI) sind zur Zeit folgende ambulante pflegerische Leistungen durch uns möglich:
- Pflegesachleistungen/Kombileistungen,
- Verhinderungspflege,
- zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige, auch mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz,
- Individuelle häusliche Schulungen/ Pflegeberatung für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen,
- Pflegekurse für Angehörige, ehrenamtliche Pflegepersonen, interessierte Laien und Praktikanten (Basispflegekurse, Spezialpflegekurse und Kompaktpflegekurse),
- Überleitungspflege/ Pflegebedarfsermittlung, Beratung, individuelle Schulung der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Entlassung aus einer stationären Einrichtung in die häusliche Versorgung,
- Beratungseinsätze für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen.