entsprechend Anlage 1 zur Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI

Punktwert ab 01.07.2009: 0,0425

Leistungskomplex Punkte Leistungsinhalte Eur
01: Kleine Morgen-/Abendtoilette 250
Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes, An-/Auskleiden, Teilwaschen, Mund- und Zahnpflege, Kämmen
10,63
02: Kleine Morgen-/Abendtoilette 200
An-/Auskleiden, Teilwaschen, Mund- und Zahnpflege, Kämmen
8,50
03: Große Morgen-/Abendtoilette 450
Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes,
An-/Auskleiden, Waschen/Duschen/Baden, Rasieren, Mundpflege und Zahnpflege, Kämmen
19,13
04: Große Morgen-/Abendtoilette 400
An-/Auskleiden, Waschen/Duschen/Baden, Rasieren, Mund- und Zahnpflege, Kämmen
17,00
05: Lagern/Betten/Bewegungsaktivierung/Transfer 100
Bett machen/richten, Lagern/Mobilisierung, Transfer mobilitätseingeschränkter Pflegebedürftiger innerhalb der Wohnung
4,25
06: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 250
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Hilfen beim Essen und Trinken, Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
10,63
07: Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) 200
Aufbereitung der Sondennahrung, Verabreichen der Sondenkost
8,50
08 a): Darm- und Blasenentleerung 50
Hilfen/Unterstützen bei der Blasen-und/oder Darmentleerung (auch z.B. Wechseln des Urin- u. Stomabeutels, Wechseln von Inkontinenzartikeln/Urinal)
2,13
08 b): Darm- und Blasenentleerung 150
An- und Auskleiden, Hilfen/Unterstützen bei der Blasen-und/oder Darmentleerung (auch z.B. Wechseln des Urin- u. Stomabeutels, Wechseln von Inkontinenzartikeln/Urinal)
6,38
09: Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung. 100
An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung, Treppensteigen
4,25
10: Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 600
Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturellen Veranstaltungen), in der Regel bis zu 3 x monatlich
25,50
11: Beheizen der Wohnung 100
Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials, Heizen
4,25
12: Reinigen der Wohnung 500
Reinigen von Fussböden, Möbeln und Haushaltsgeräten im allgemein üblichen Lebensbereich, Trennung und Entsorgung des Abfalls, 1 x wöchentlich
21,25
13 a): Wechseln der Bettwäsche 60
vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes, nicht neben 13 b) und c)
2,55
13 b): Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung 400
Wechseln der Wäsche, Pflegen der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln und Ausbessern), Einräumen der Wäsche, in der Regel 1 x wöchentlich, nicht neben 13 a) und c)
17,00
13 c): Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung bei Verwirrtheit und Inkontinenz 400
Wechseln der Wäsche, Pflegen der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln und Ausbessern), Einräumen der Wäsche, insbesondere bei hochgradiger Verwirrtheit in Verbindung mit absoluter Harn- und/oder Stuhlinkontinenz maximal 1 x täglich, nicht neben 13 a) und b)
17,00
14 a): Einkaufen/Vorratseinkauf 350
Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes (in der Regel für 1 Woche), Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen, Unterbringung der eingekauften Waren und Gegenstände in der Wohnung/im Vorratsschrank, nur in Ausnahmen mehr als 1 x wöchentlich
14,88
14 b): Kleine Besorgung 60
Einkauf von in der Regel nicht mehr als 3 Gegenständen des täglichen Bedarfs, maximal 1 x täglich (nicht am selben Tag wie 14 a)
2,55
15 a): Zubereiten einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit (nicht Essen auf Rädern) 270
Kochen, Spülen, Reinigen des Arbeitsbereiches, maximal 1 x tgl.
11,48
15 b): Zubereiten einer warmen Mahlzeit für Personen, bei denen aus medizinischen Gründen ein besonderer Aufwand bei der Zubereitung notwendig ist (z.B. Diabetiker) 350
Kochen, Spülen, Reinigen des Arbeitsbereiches, maximal 1 x tgl.
14,88
16: Zubereiten einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen 80
Zubereitung, Spülen, Reinigen des Arbeitsbereiches
3,40
17 a): Erstbesuch 900
Anamnese, Pflegeplanung
38,25
17 b): Folgebesuch zur Aktualisierung der Pflege bei gravierender nicht nur vorübergehender Veränderung des Pflegezustands 500
Überarbeitung der Pflegeanamnese, Aktualisierung/Überarbeitung der Pflegeplanung
21,25
LK 18 a): Wegepauschale (ohne Behandlungspflege)
nicht bei gleichzeitiger Erbringung von Behandlungspflege und Versorgung mehrerer Patienten in einem Haushalt durch die gleiche Pflegekraft
2,44
LK 18 b): Wegepauschale (mit Behandlungspflege)
bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen der Behandlungspflege oder Versorgung mehrerer Patienten in einem Haushalt
1,22
19: Zuschläge Wochenende/Feiertag/ungünstige Zeiten 10%
Mo- Fr 22:00-06:00 Uhr, Wochenenden und Feiertage ganztägig, nicht anzuwenden auf 18 a) und b)
20: Bericht gemäß §12 Rahmenvertrag 150
schriftlicher Bericht inkl. Porto (nur auf Aufforderung der Pflegekasse im Einvernehmen mit Patienten)
6,38
99 a): Beratungsbesuch §37 Abs. 3 Satz 6 SGB XI/ Pfl.-st. 0
bis zu halbjährlich bei gleichzeitigem Vorliegen erheblichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, einschließlich Wegegebühr
21,00
99 b,c): Beratungsbesuch §37 Abs. 3 SGB XI/ Pfl.-st. 1 und 2
in der Regel halbjährlich, bis zu vierteljährlich bei gleichzeitigem Vorliegen erheblichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, einschließlich Wegegebühr
21,00
99 d): Beratungsbesuch §37 Abs. 3 SGB XI/ Pfl.-st. 3
in der Regel vierteljährlich, bis zu 2 x im Vierteljahr bei gleichzeitigem Vorliegen erheblichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, einschließlich Wegegebühr
31,00

Zusätzlich zu den Einzelpreisen fallen so genannte Investitionskosten nach § 82 Abs.4 SGB XI bzw. § 75 Abs.5 SGB XII an. Diese belaufen sich zur Zeit auf Eur 1,04 je Einsatztag.