Pflegebedürftige, die unter Einschränkungen ihrer Alltagskompetenz leiden und dadurch einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben, zum Beispiel bei Demenz, geistiger Behinderung oder psychiatrischer Erkrankung, haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen.

Je nach Schwere der Einschränkungen beträgt dieser EUR 100,- (Grundbetrag) oder EUR 200,- (erhöhter Betrag) monatlich. Die Anspruchsvoraussetzungen werden auf Antrag vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anhand eines Kriterienkataloges überprüft, zum Beispiel anlässlich der Begutachtung im Rahmen des Antrags auf Pflegeversicherungsleistungen.

Auch Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, die noch nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 erfüllen, haben einen Anspruch. Sie werden seit 2008 der Pflegestufe 0 zugeordnet.

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können als besondere qualitätsgesicherte Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung nur von zugelassenen Pflegediensten erbracht werden.

Wir bieten in diesem Zusammenhang durch fachlich und persönlich geeignete Mitarbeiterinnen insbesondere folgende Leistungen an:

  • Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierende Maßnahmen
  • Anleitung und Unterstützung bei Aufnahme und Ausführung sinnvoller Beschäftigungen
  • Beaufsichtigung zur Entlastung von Pflegepersonen bei Gefahr des unkontrollierten Verlassens des Wohnbereichs oder bei Gefahr der Eigen-/Fremdgefährdung

Vor Leistungserbringung führen wir eine kurze Anamnese unter besonderer Berücksichtigung der Fähigkeiten und Ressourcen durch und legen zusammen mit der Pflegeperson Maßnahmen für den Notfall fest. Die Durchführung der Leistungen wird dokumentiert (Leistungsnachweis) und deren Wirksamkeit ebenso wie die Zufriedenheit regelmäßig überprüft.

Die Leistungen können als gesonderte Einsätze vereinbart-  oder im zeitlichen Zusammenhang vor bzw. nach anderen Pflegeeinsätzen gesondert erbracht werden. Die Stundenpreise sind nach Qualifikation gestaffelt (wie Verhinderungspflege: EUR 35,- Pflegefachkräfte, EUR 20,- Pflegekräfte/ Pflegehelferinnen, EUR 5,- Wegepauschale/Einsatz). Die Bechnung erfolgt pro angefangene Viertelstunde.

Die Kosten werden lt. gesetzlicher Regelung dem Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt, der diese von seiner Pflegekasse erstattet bekommt. Zur Abkürzung des Verfahrens ist eine Abtretungserklärung des Pflegebedürftigen (seines Betreuers/ Bevollmächtigten) möglich, so dass wir die Rechnungen direkt an die Pflegekasse richten können. Die rechtzeitige Benachrichtigung der Pflegekasse übernehmen wir  für Sie.