Pflegebedürftige, die privat krankenversichert sind, erhalten selbstverständlich die
Leistungen der Pflegeversicherung zu den gleichen Bedingungen, wie gesetzlich Versicherte. In der Regel erhält jedoch der Versicherte zuerst eine Rechnung von uns, die er nach Begleichung selbst bei seiner Versicherung geltend machen muß. Je nach Vereinbarung mit der privaten Versicherung ist eventuell auch eine
direkte Abrechnung der Leistungen mit der privaten Versicherung möglich.